Die Betreuungsstelle wirkt in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat. Ein Betreuer ist dann zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung (z.B. auch die sog. Altersdemenz) seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen.
Zum Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger und nur im Ausnahmefall ein Berufsbetreuer bestellt.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn bereits eine Vollmacht vorliegt oder der Betroffene noch in der Lage ist, eine rechtskräftige Vollmacht auszustellen.
Die Betreuungsstelle unterstützt das Gericht insbesondere bei der Feststellung eines aufklärungsbedürftigen Sachverhaltes und schlägt einen geeigneten Betreuer vor.
Darüber hinaus berät sie die Angehörigen und Betroffenen.
Die Anregung eines Betreuungsverfahrens erfolgt meistens beim Vormundschaftsgereicht, das die Betreuungsstelle dann informiert. Es ist aber auch eine direkte Kontaktaufnahme möglich. Grundsätzlich wird ein Hausbesuch von unseren Mitarbeitern durchgeführt. In Ausnahmefällen kann auch eine Vorsprache erforderlich sein.
§§ ff 1896 Bürgerliches Gesetzbuch und Betreuungsbehördengesetz
Durch die Tätigkeit der Betreuungsbehörde in einem Betreuungsverfahren entstehen keine Kosten. Die Kosten, die durch die Tätigkeit des Gerichts anfallen, werden dort festgesetzt.
| Name | Telefon | Fax | Zimmer |
|---|---|---|---|
| Herr Aumüller | 089 / 6221-2327 | 089 / 6221 44-2327 | B 3.09 |
| Herr Bablick | 089 / 6221-2808 | 089 / 6221 44-2808 | B 3.06 |
| Herr Bucher | 089 / 6221-2275 | 089 / 6221 44-2275 | B 3.06 |
| Frau Frank | 089 / 6221-2725 | 089 / 6221 44-2725 | B 3.11 |
| Herr Wantosch | 089 / 6221-2429 | 089 / 6221 44-2429 | B 3.09 |
Landratsamt München
Sachgebiet 4.2 - Besondere Soziale Angelegenheiten
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2736
E-Mail:
betreuungsstelle@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr